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 Strafrecht


Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen befasst sich vor allem mit der Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) sowie dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB), im Volksmund auch „Unfallflucht" genannt.

Bei diesen Straftaten droht zumeist neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen kann auch eine MPU drohen.    Die Chancen der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht können bei möglichst früher Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwalts durchaus gut sein.Bei uns sind Sie in guten Händen.


 Die gesamte Strafprozessordnung finden Sie hier.

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